Helfen Sie!

 

So können Sie können helfen:

Geld spenden

 

Kreditinstitut Commerzbank Weimar

Bankleitzahl 82080000

Kontonummer 0936292700

IBAN DE53 8208 0000 0936 2927 00

BIC DRESDEFF827

 

Futter spenden

Einkaufsstellen mit Futterspendenboxen:
Weimar Kaufland Humboldtstraße, Edeka Erfurter Straße, Freßnapf Rießnerstraße, Rewe Röhrstraße, Rewe Prager Straße, Rewe Bruno-Apitz-Straße (Schöndorf), Rewe Ernst-Busse-Straße (Schöndorf Toom-Markt), Nahkauf Leonard-Frank-Straße, Nahkauf Bodelschwinghstraße, Herkules Friedensstraße (Atrium), Nahkauf Taubacher Straße
Buttelstedt Nahkauf
Bad Berka Edeka
Mellingen Nahkauf
Legefeld Nahkauf

 

Tierbetreuung

  • Pflegestelle bis zur Vermittlung eines Tieres
  • Katzen einfangen /Tiere zum Tierarzt transportieren ( eigener PKW erforderlich)
  • Beratung von Tierhaltern: Nachkontrolle von vermittelten Tieren
  • Teilnahme an organisierten Besuch in Alten-und Pflegeheimen mit eigenen Haustier
  • Betreuung von Igeln über den Winter
  • Aufzucht kleiner Igelkinder 

 

Bitte nehmen Sie Tiere vorübergehend auf!

Gerne würden wir mehr Menschen gewinnen, die sich als "Pflegestelle" registrieren lassen, also tierliebe, verständnisvolle Menschen, die vorübergehend eine Katze, einen Hund oder Kleintier(e) bei sich aufnehmen können.

Einen Zeitrahmen können wir leider nicht voraussagen, wann Ihr Pflegetier vermittelt wird, es kann sich um wenige Tage, aber auch um Wochen oder gar Monate handeln.
Aber auch Kurzzeitpflegestellen über einen befristeten Zeitrahmen helfen uns.

Gerade für besondere Notfälle - Krankheit oder berufliche und persönliche Gründe des Tierhalters sind wir auf Freiwillige angewiesen.

Anforderungen/Voraussetzungen für eine Pflegestelle:

  • die Zustimmung des Vermieters auf eine erlaubte Tierhaltung und das Einverständnis aller Familienmitglieder
  • genügend Zeit für das vorübergehende Pflegetier
  • Führerschein und Auto sind von Vorteil, um selbstständig Fahrten z.B. zum Tierarzt zu übernehmen

Wir vermitteln zwischen bisherigem Eigentümer und Pflegestelle und erstatten im Rahmen unserer Möglichkeiten Tierarzt- und Futterkosten.
Sie erreichen uns unter: info@tierschutz-weimar.de

 

Betreuung einer Futterstelle

  • 1x täglich
  • 1x wöchentlich
  • Als Vertretung bei Verhinderung

 

Organisatorisches

  • Organisieren von neuen Standorten für Spendenbüchsen/Futterboxen
  • Leeren von Futterboxen
  • Kontakt zur Zeitung halten betr. Anzeigen, Artikel, Spendenaufrufe
  • Betreuung eines Infostandes 1 – 2 x pro Jahr
  • Kuchen / Plätzchen backen für unseren Weihnachtstand
  • Anbringen von Dekoration und Tierschutzinfos an unseren Futterboxen

Mitgliederbetreuung

  • Aufnahmebescheinigungen für neue Mitglieder
  • Infopost im eigenen Wohngebiet austragen ca. 1-3 x pro Jahr
  • Überwachung von Beiträgen und Mahnungen nach Vorlage
  • Glückwunsch/ Post an Jubilare

 

Testament und Tierschutz

Man denkt nicht gern an so einen Fall, aber niemand weiß, wie lange er zu leben hat. Es ist also durchaus sinnvoll, sich zu Lebzeiten zu kümmern, was nach dem eigenen Tode aus dem geliebten Schnurrer wird. Ein guter Tierschutzvertrag beinhaltet diese Klausel bereits; sprechen Sie den Verein/das Tierheim, aus dem Sie Ihren Begleiter einst holten, darauf an.

Gemeinsam kann man eine Lösung schriftlich fixieren. Gleich, aus welcher Motivation Sie handeln – sei es aus genereller Tierliebe, oder sei es aus einem Gefühl der Dankbarkeit und Verbundenheit dem Verein gegenüber, der ihr Tier einst rettete: Bedenken Sie den Tierschutz in ihrem Testament.

Sie allein verfügen, wohin nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen fließen wird.

Wurde der Nachlass nicht zu Lebzeiten schriftlich geregelt, geht er automatisch und komplett auf die gesetzlichen Erben über; sind diese nicht vorhanden, erbt Vater Staat.

Bedenken Sie dabei, dass Ihr Liebling juristisch wie eine Sache behandelt wird. Versterben Sie, ohne sorgfältige Maßnahmen zu Gunsten Ihres kleinen Freundes getroffen zu haben, landet dieser im schlimmsten Falle wie ein weggeworfener Gegenstand auf der Straße.

Sichern Sie daher rechtzeitig ab, dass Ihr Tier nach Ihrem Tode gut unterkommt und bedenken Sie die Versorger mit einem Teil Ihres Vermögens. So helfen Sie nicht nur Ihrem Samtpfötchen in schwerer Zeit, sondern können auch einem Verein/Tierheim finanziell helfen und so weitere Tierschutzarbeit ermöglichen, die vielleicht einst auch Ihrem besten Freund das Leben gerettet hat.